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Verpflichtende Gesundheitsbestätigung
Die Corona-Pandemie hat das Kultusministerium veranlasst, besondere Maßnahmen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 zu ergreifen. Hierzu gehört unter anderem das Schreiben vom 02.09.2020, in dem die verpflichtende "Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb" - kurz "Gesundheitsbestätigung Schule" - geregelt ist. In diesem Dokument finden Sie zudem die dazugehörige Datenschutzerklärung sowie das Merkblatt Betroffenenrechte. Diese Gesundheitsbestätigung ist allen Erziehungsberechtigten im Rahmen eines Schreibens der Schulleitung in der Woche vor Schuljahresbeginn auf dem Postweg zugegangen.
Hier gelangen Sie zum Schreiben der Schulleitung zur Gesundheitsbestätigung
Hier gelangen Sie zum Schreiben des Ministerialdirektors zur Gesundheitsbestätigung
Umgang mit Erkältungssymptomen
Des Weiteren hat das Landesgesundheitsamt eine Handreichung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern erstellt. Daraus können Eltern und Lehrkräfte entnehmen, wann ein Kind zwingend zu Hause bleiben muss.
Hier gelangen Sie zur Handreichung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen